Eine Chance auf mehr Rente: Die Pflege eines Angehörigen kann sich für die eigene Rente lohnen!
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie ohne eigene Beitragszahlungen Ihre Rentenansprüche erhöhen. Wer als Ehepartner, Bruder, Schwester oder Kind die Pflege eines Angehörigen übernimmt, wird unter bestimmten Voraussetzungen für seinen Einsatz belohnt. Denn die Pflegeversicherung zahlt für nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die zu pflegende Person muss mindestens einen Pflegegrad 2 oder höher haben.
- Der Pflegeumfang muss mindestens 10 Stunden betragen.
- Die Pflege muss an mindestens zwei Tagen in der Woche in der häuslichen Umgebung erfolgen.
- Die Pflegetätigkeit wird mehr als zwei Monate lang ausgeübt.
- Neben der Pflege arbeitet der Pflegende maximal 30 Stunden pro Woche.
Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt. Das alles kostet die Pflegenden keinen Cent.
Auch wenn Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, eine Teilrente wegen Alters, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, können Sie dennoch durch eine Pflegetätigkeit, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, Ihre Rente erhöhen.
Wer bereits eine Altersrente bezieht und durch eine Pflegetätigkeit seine Rente erhöhen möchte, muss bei der Rentenversicherung eine Teilrente beantragen. Hier reicht der Verzicht auf ein Prozent der Altersrente, damit die Pflegekasse Rentenbeiträge an die Rentenversicherung überweisen kann mit der Folge, dass sich die Altersrente erhöhen wird.
Der Pflegeversicherung der zu pflegenden Person muss dann noch der Bescheid über die Teilrente übersandt werden.
Für den Verzicht auf 1% Ihrer Rente erhöht sich Ihr Rentenbezug im Folgejahr. Jeweils zum 1. Juli werden Ihre Rentenbezüge neu berechnet. Dieser Effekt verstärkt sich in jedem weiteren Jahr entsprechend
Die Pflegekassen zahlen in Abhängigkeit des Pflegegrades bei häuslicher Pflege unterschiedlich hohe Beiträge. Wie viel Rente pflegende Angehörige für ihre Pflegetätigkeit tatsächlich erhalten, ist abhängig von den Rentenbeiträgen, die die Pflegeversicherung für sie zahlt. Diese richten sich nach der bezogenen Pflegeleistungsart (Pflegegeld, Kombinationsleistungen, Sachleistungen) und dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich an Ihre Rentenversicherung.
Die pflegebedürftige Person sollte Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse beantragen, sobald der Pflegefall eintritt. Denn der Anspruch auf Renten-Beitragszahlungen besteht erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wird. Eine rückwirkende Anrechnung der Pflegetätigkeiten ist nicht möglich.