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InformationUnterstützung

Corona-Sonderregelungen in der ambulanten Pflege

vor 5 Jahren
Admin
Bild: Gemeinde Wallenhorst

Die Corona-Pandemie ist für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige mit besonderen Unsicherheiten und Belastungen verbunden: Nicht immer sind die gewohnten Angebote verfügbar. Manchmal werden sie aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht in Anspruch genommen. Unter Umständen muss die Pflege zu Hause ganz neu organisiert werden. Solche Entwicklungen können zu erheblichen Belastungen führen. Zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen. Es gibt eine Vielzahl von Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten, die helfen können. Für eine Reihe von Pflegeleistungen sind aufgrund der Corona-Pandemie besondere Regelungen in Kraft gesetzt worden, damit die Organisation der Pflege zu Hause gelingt. Einige der vorübergehend veränderten Rahmenbedingungen sind:

Erweiterungen für Personen mit dem Pflegegrad 1:

Um durch das Coronavirus verursachte Versorgungsengpässe zu überwinden, wird Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 1, die sich in häuslicher Pflege befinden, durch eine neue bundesgesetzliche Regelung erlaubt, den Entlastungsbetrag auch für Hilfen einzusetzen, die nicht nur von anerkannten professionellen Kräften erbracht werden. Vielmehr können nun in einem begrenzten Zeitraum auch Angehörige oder Nachbarn helfen. Hierbei darf es sich aber nicht um Personen handeln, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben. Diese Unterstützungen können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie die Haushaltsführung umfassen. Nach derzeitiger Rechtslage können sie sich jeden Monat bis zu einem Betrag von 125,00 € von ihrer Pflegekasse erstatten lassen. An den Nachweis gegenüber der Pflegekasse zur Erstattung der Kosten sollen die Pflegekassen im Interesse einer zügigen und unbürokratischen Abwicklung keine überhöhten Anforderungen stellen. Diese Regelung ist nun bis zum 30.09.2021 verlängert worden.

Erstattungsbetrag für bestimmte Pflegehilfsmittel auf 60,00 € im Monat erhöht

Der Erstattungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Zu diesen Pflegehilfsmitteln zählen z. B. Einmalhandschuhe, Hände- und Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen, Einmal-Bettschutzeinlagen.

Erleichterungen für pflegende Angehörige

Um den Einkommensverlust auszugleichen, wenn sie die Pflege für einen Angehörigen zu Hause organisieren und sicherstellen und in dieser Zeit nicht arbeiten können, erhalten Beschäftigte als Lohnersatzleistung für bis zu 10 Tage ein sog. Pflegeunterstützungsgeld. Bis zum 30.06.2021 wird diese Unterstützung für bis zu 20 Tage auch gezahlt, wenn im Rahmen der häuslichen Pflege eine Versorgungslücke entsteht, zum Beispiel, weil ein Pflegedienst zeitweilig schließt oder eine Pflegekraft ausfällt.

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