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Vorsorge für den Ernstfall

vor 7 Jahren
Admin
Bild: Gemeinde Wallenhorst

Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind? Nicht immer ist automatisch derjenige dazu berechtigt, der Ihnen vielleicht am liebsten wäre. Deshalb sind eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sehr wichtig.

Wer nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung selbstständig zu äußern oder durchzusetzen, benötigt einen Vertreter, der das für ihn übernimmt. Sowohl durch einen plötzlichen Unfall als auch bei vorübergehenden oder langfristigen Erkrankungen kann es vorkommen, dass Betroffene nicht mehr mit anderen Menschen kommunizieren können. Auch bei Demenz ist die eigene Meinungsäußerung deutlich behindert. Wenn dann wichtige Entscheidungen anstehen, muss diese jemand anderer treffen. Idealerweise ist es jemand, der den Willen des Betroffenen kennt und sich dafür einsetzt. Um sicherzugehen, dass das im Ernstfall auch geschieht, sind zwei Dokumente unerlässlich:

1. Patientenverfügung für medizinische Fragen

Die Patientenverfügung ist den meisten Menschen zumindest vom Hörensagen her bekannt. Doch längst nicht jeder hat eine solche Verfügung aufgesetzt. Dabei gehört sie zu den wichtigsten Dokumenten, wenn es um das selbstbestimmte Leben und Sterben geht. Denn in einer Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Welche Behandlungen der jeweilige Betroffene wünscht und welche nicht, werden darin schriftlich dargelegt. Sie umfassen vor allem konkrete Dinge rund um lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung oder Organtransplantationen.

Viele Menschen fühlen sich mit solchen medizinischen Fragen überfordert. Deshalb ist es ratsam, dass Sie Ihren persönlichen Entwurf mit Ihrem Arzt und/oder einem Notar besprechen. Für die Wirksamkeit der Patientenverfügung ist das zwar keine Pflicht. Doch damit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihr letzter Wille im Ernstfall auch wirklich berücksichtigt werden kann.

2. Vorsorgevollmacht

Jeder sollte auch eine sogenannte Vorsorgevollmacht anfertigen. Mit diesem Dokument gibt der Verfasser einer oder mehreren ausgewählten Person(en) die Ermächtigung, in seinem Namen zu handeln und zu entscheiden.

Hierbei geht es, anders als in der Patientenverfügung, nicht nur um medizinische Fragen, sondern um andere Lebensbereiche wie Finanzen, Wohnangelegenheiten oder Pflegebedürftigkeit. Der Verfasser kann zum Beispiel festlegen, dass die bevollmächtigte Person ihn bei Behörden, Sozialleistungsträgern und Versicherungen vertritt, sein Vermögen verwaltet, andere Rechtsgeschäfte vornehmen oder den Aufenthaltsort bestimmten darf. Außerdem kann die Vertrauensperson dazu ermächtigt werden, den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen bei Fragen rund um Gesundheitssorge und Pflege durchzusetzen. Verfasser können darüber hinaus auch bestimmen, zu welchen Handlungen und Geschäften die bevollmächtigte(n) Person(en) nicht berechtigt sein sollen.

Wichtig: Bei der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung ist es keine Pflicht, einen Notar hinzuzuziehen. Aber die zusätzliche Beratung durch einen Fachmann bietet sich durchaus an. In manchen Angelegenheiten (z. B. bei Grundstücksgeschäften oder unternehmerischen Transaktionen) kann eine notarielle Beurkundung sogar notwendig sein.

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Wallenhorst hat eine Notfallmappe entwickelt. Darin enthalten sind u. a. eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht mit den entsprechenden Informationen und Vordrucken.

Auch wichtige Daten, die im Krankenhaus und beim Notdienst abgefragt werden, können darin eingetragen werden. Dazu zählen beispielsweise die Adresse des Hausarztes und der Personen, die im Notfall zu benachrichtigen sind, ggfls. eine Dokumentation der Medikamenteneinnahme und eventuelle Allergien, chronische Erkrankungen und die eigene Blutgruppe.

Die Notfallmappe ist an der Infotheke im Wallenhorster Rathaus für eine Schutzgebühr in Höhe von 3,00 Euro erhältlich.

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