Wenn Ehe- oder eingetragene Lebenspartner versterben, bedeutet das für die Hinterbliebenen nicht nur tiefe Trauer, Veränderungen und Einschnitte im Alltag. Auch die finanzielle Situation ändert sich in den meisten Fällen. Ein Aspekt, an den viele Trauernde zunächst nicht denken wollen. Früher oder später müssen sie sich jedoch damit auseinandersetzen.
Finanzielle Hilfe gibt es u. a. von der Deutschen Rentenversicherung – und zwar in Form der Witwen- oder Witwerrente bzw. Hinterbliebenenrente. Diese Rente soll verwitwete Personen in der ersten Zeit nach einem Trauerfall finanziell unterstützen, sodass diese ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können.
Wer bekommt die Witwen- oder Witwerrente?
Die Zahlung einer solchen Rente steht sowohl Frauen als auch Männern zu, die verheiratet oder als eingetragene Lebenspartnerschaft verpartnert waren. Folgende Voraussetzungen gelten für den Bezug der Witwen- oder Witwerrente:
- Die Ehe oder Lebenspartnerschaft hatte bis zum Tod des Partners Bestand.
- Die Ehe oder Lebenspartnerschaft dauerte mindestens ein Jahr. Eine kürzere Dauer reicht nur aus, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.
- Der verstorbene Partner hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat oder es zu einem tödlichen Arbeitsunfall kam.
- Der verwitwete Partner hat nach dem Tod nicht wieder geheiratet.
Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente?
Für die Berechnung der Witwen- oder Witwerrente gibt es zwei verschiedene Modelle. Die Hinterbliebenenleistung kann entweder „klein“ oder „groß“ ausfallen.
Die kleine Witwen- oder Witwerrente kommt für Personen infrage, die noch keine 47 Jahre alt sind, kein Kind erziehen und auch nicht erwerbsgemindert sind. Grundsätzlich beträgt die kleine Witwen- oder Witwerrente 25 Prozent der Rente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte oder die er bereits erhalten hat. Die Dauer der Auszahlung beträgt maximal zwei Jahre. Es sei denn, die Ehe wurde vor 2002 geschlossen und einer der Partner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren. In diesem Fall ist die Auszahlung zeitlich unbegrenzt.
Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Personen, die mindestens 47 Jahre alt sind. Jüngere Witwen oder Witwer haben nur dann einen Anspruch auf die große Rente, wenn sie ein minderjähriges oder behindertes Kind erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind.
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte oder die er bereits erhalten hat. Die Höhe der Rente kann sogar 60 Prozent betragen, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Eine zeitliche Begrenzung gibt es für die Auszahlung der großen Witwen- oder Witwerrente nicht.
Für die genaue Berechnung ihrer individuellen Ansprüche sollten Betroffene sich persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Höhere Rente in den ersten drei Monaten
Die ersten drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, werden als Sterbevierteljahr bezeichnet. In dieser Zeit fällt die Witwen- oder Witwerrente höher aus als zuvor beschrieben. Im Sterbevierteljahr bekommen Hinterbliebene die vollen Rentenansprüche, die der Verstorbene erhalten hätte oder vor seinem Tod bereits erhalten hat. Außerdem wird während des Sterbevierteljahrs auf die Anrechnung von weiterem Einkommen verzichtet.
Einkommen wird angerechnet
Bestehen neben der Witwen- oder Witwerrente bzw. Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb bestimmter Freibeträge auf die Rente angerechnet. Zu den Einkünften gehören unter anderem Arbeitsverdienst, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, Renten aus privaten Renten-, Lebens- und Unfallversicherungen, Miet- und Pachteinnahmen oder Kapitalerträge. Wurde z. B. die Ehe vor 2002 geschlossen und einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, greifen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen. Näheres erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung u.a. per Telefon unter 0800 1000 4800.
Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen
Die Witwen- oder Witwerrente bzw. Hinterbliebenenrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Für die Hinterbliebenenrente gilt eine Antragsfrist von zwölf Kalendermonaten ab dem Todestag. Eine Hinterbliebenenrente kann bei verspäteter Antragstellung für maximal 12 Monate rückwirkend gezahlt werden. Die Rente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Rente beantragt wird, geleistet.
